Ich rauche nur noch im Wohnzimmer von Abgeordneten...
[...]Soweit eine Grundlage für das Begehren des A gegeben ist, darf A im Verlauf ebendieses kundtun? Darf er anschliessend auf die Durchsetzung des Anliegens einwirken?
Darf er B – E hauen, wenn sie unverdrossen, gefühlsregungsarm fortglimmen?
Was, wenn Hauen wirkungslos? Sind Ausnahmetatbestände vom Gebot des waffenlosen Betretens von Schankwirtschaften und Gaststätten vorgesehen?[...]
[...]Sollen die fünf Uneinigen die Hände heben? Fraglich blieben die Modalitäten zur Ermittlung der Beteiligungsfähigkeit oder gar zu Anwesenheitsfragen der Mitabstimmenden.
Äh, und meine Herren, ist jetzt der A vielleicht die Mehrheit?[...]
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Darf er B – E hauen, wenn sie unverdrossen, gefühlsregungsarm fortglimmen?
Was, wenn Hauen wirkungslos? Sind Ausnahmetatbestände vom Gebot des waffenlosen Betretens von Schankwirtschaften und Gaststätten vorgesehen?[...]
[...]Sollen die fünf Uneinigen die Hände heben? Fraglich blieben die Modalitäten zur Ermittlung der Beteiligungsfähigkeit oder gar zu Anwesenheitsfragen der Mitabstimmenden.
Äh, und meine Herren, ist jetzt der A vielleicht die Mehrheit?[...]
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